Privatpraxis
Dr. med. Kay C. Großmann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Arbeitsmedizin
Ernährungsmedizin
Flugmedizin
Sportmedizin
Umweltmedizin
Spezielle Schmerztherapie
Privatpatienten | Selbstzahler
Privatliquidation
Abrechnung erfolgt gem. GOÄ
Das Honorar für die privatärztliche Behandlung wird auf der Grundlage der Gebührenordung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung bestimmt.
Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung ebenfalls auf Grundlage der Gebührenordung für Ärzte (GOÄ).
Eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.